- übereilen
- huddeln (umgangssprachlich); unbedacht sein; hastig sein; überstürzen; überhasten; übers Knie brechen (umgangssprachlich); vorschnell sein
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über|ei|len [y:bɐ'|ai̮lən]:a) <tr.; hat zu schnell, ohne genügend Überlegung ausführen:du solltest deine Abreise, deinen Entschluss nicht übereilen.Syn.: übers Knie brechen (ugs.), ↑ überstürzen.b) <+ sich> (veraltend) zu schnell, ohne genügend Überlegung handeln:bei dem Bau des Hauses habe ich mich übereilt.* * *
über|ei|len 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 etwas \übereilen zu schnell tun, unbedacht tun ● ein Vorhaben \übereilen; übereilt überstürzt, unbedacht, verfrüht; eine übereilte Handlung; übereilt handelnII 〈V. refl.〉 sich \übereilen1. etwas zu schnell tun, zu schnell arbeiten2. vorschnell, unüberlegt handeln● übereil dich damit nicht!* * *
über|ei|len <sw. V.; hat:a) etw. zu rasch u. ohne die Folgen genügend bedacht zu haben, ausführen, vornehmen:ich möchte nichts ü.;<oft im 2. Part.:> eine übereilte Tat, Flucht, Heirat;der Entschluss war wohl etwas übereilt;b) <ü. + sich> (veraltend) in einer Sache zu rasch u. ohne Überlegung vorgehen:du solltest dich damit nicht ü.* * *
über|ei|len <sw. V.; hat: 1. a) etw. zu rasch u. ohne die Folgen genügend bedacht zu haben, ausführen, vornehmen: ich möchte nichts ü.; <oft im 2. Part.:> eine übereilte Tat, Flucht, Heirat; Musstest du denn ... mit der übereilten Vergabe königlicher Privilegien an die ... Städte ... die deutschen Fürsten in ihren ... Rechten beeinträchtigen? (Stern, Mann 198); der Entschluss war wohl etwas übereilt; über den bewaffneten Haufen ..., der ... sich nach kurzem Schusswechsel übereilt zurückzog (Heym, Schwarzenberg 256); b) <ü. + sich> in einer Sache zu rasch u. ohne Überlegung vorgehen: du solltest dich damit nicht ü. 2. (Jägerspr.) (vom jungen Hirsch) beim Ziehen die Hinterläufe vor die Vorderläufe setzen. ∙ 3. etw. von jmdm., der unvorbereitet, überrascht ist (u. deshalb nicht reagieren kann), gegen dessen Willen erlangen: Nun fing er an, schwatzte allerlei verkehrtes Zeug, das darauf hinausging: Ihr hättet ihn übereilt, er sei euch keine Pflicht schuldig und wolle nichts mit euch zu tun haben (Goethe, Götz II).
Universal-Lexikon. 2012.